Kostenlos · 23 Seiten · sofort im Postfach
Die E-Rechnung läuft seit Januar 2025. Und niemand hat es dir gesagt.
„Der E-Rechnungs-Check“ — fünf Schritte, eine halbe Stunde. Danach kennst du deinen Stichtag und weißt, was diese Woche dran ist.
- 23 Seiten als PDF, jede Rechtsaussage mit Norm oder Fundstelle
- Fünf Schritte, an deren Ende dein Stichtag steht — jeder mit Ja oder Nein zu beantworten
- Danach dienstags ein Brief: vier Minuten, ein Gedanke
Eine Zeile, ein Klick. Kein Spam, Abmeldung jederzeit.
Hallo Herr Hoteldirektor
Der E-Rechnungs-Check
Welcher Stichtag für dein Haus gilt
- 5
- Schritte zu deinem Stichtag
- 9
- Sätze, die falsch sind
- 0
- Euro
Ausgabe 09 / 2026 · Rechtsstand 31.08.2026. Keine Steuer- und keine Rechtsberatung.
Warum es ausgerechnet Hotels trifft
„Bitte auf die Firma.“
Es gibt eine Grenze im Gesetz, die viele kleine Betriebe schützt: Rechnungen bis 250 Euro brutto dürfen immer auf Papier oder als PDF bleiben. Für einen Friseur ist das die Rettung. Für ein Hotel ist es keine.
Drei Nächte zu 90 Euro sind 270 Euro. Das ist keine Ausnahme, das ist der Montag. Ein Haus mit Monteuren, Handwerkern, Außendienstlern oder Tagungsgästen erzeugt seine E-Rechnungspflicht nicht in Sonderfällen, sondern im laufenden Betrieb — jedes Mal, wenn an der Rezeption dieser Satz fällt.
Die erste Stufe ist dabei die billigste von beiden. Sie verlangt kein neues Programm und keinen Berater. Sie verlangt eine E-Mail-Adresse, ein Werkzeug zum Anschauen und eine Ablage, die die Datei nicht in einen Ausdruck verwandelt. Das ist an einem Vormittag zu erledigen.
Was drin steht
Neun Kapitel. Eins davon ist das wichtigste.
- Die Entscheidungshilfe
- Fünf Schritte, jeder mit Ja oder Nein. Am Ende steht dein Stichtag für das Ausstellen — und die Feststellung, dass die Empfangspflicht davon unabhängig seit dem 1. Januar 2025 gilt.
- Was schon jetzt laufen muss
- Ein normales E-Mail-Postfach genügt, ein eigenes ist nicht nötig, verarbeiten musst du nichts. Was du brauchst: einen Viewer und eine Ablage, die aus der XML-Datei keinen Ausdruck macht.
- Deine Rechnungsarten
- Elf Zeilen zum Abhaken: Privatgast, Firmengast über 250 Euro, Kleinbetragsrechnung, ausländischer Firmenkunde, Gutschrift, Sammelrechnung, Anzahlung. Betroffen oder nicht, mit Begründung.
- Neun Sätze, die falsch sind
- Von „Bei uns ist das erst 2028 relevant“ bis „Bei ZUGFeRD zählt ja das PDF“. Jeder mit der Fundstelle, die ihn widerlegt.
- Was dein Steuerberater entscheiden muss, nicht ich
- Die Seite zum Herausreißen und Mitnehmen. Sieben Punkte, die dieses Heft nicht beantwortet — die einen, weil ihre Antwort in deinen Büchern steht, die anderen, weil keine Quelle sie hergibt.
Leseprobe
Der Schritt, an dem sich alles entscheidet
Schritt IV und V der Entscheidungshilfe, im Wortlaut. Fünfzehn geprüfte Darstellungen aus dem Umfeld von Kammern, Verbänden und Fachverlagen beantworten diese eine Frage nicht — keine einzige.
Schritt IV
Wie hoch war dein Gesamtumsatz im Vorjahr?
Das Gesetz staffelt den Stichtag nach dem Gesamtumsatz des Vorjahres, gemessen an einer Grenze von 800.000 Euro. „Vorjahr“ heißt: das Kalenderjahr vor dem Jahr, in dem der Umsatz ausgeführt wird. Für Umsätze ab dem 1. Januar 2027 ist das also das Jahr 2026.
Mehr als 800.000 Euro im Jahr 2026 → Dein Stichtag ist der 1. Januar 2027.
Höchstens 800.000 Euro im Jahr 2026 → Für dich läuft die Übergangsregelung ein Jahr länger. Dein Stichtag ist der 1. Januar 2028.
Für ein Haus mit zehn bis fünfzig Zimmern liegt der Gesamtumsatz sehr oft unter dieser Grenze. Der wahrscheinlichste Befund lautet deshalb: Empfang seit Januar 2025, Versand ab Januar 2028.
Schritt V
Die 800.000 Euro sind ein Nettowert
Das steht nirgends ausdrücklich, es folgt aus einer Kette von drei Vorschriften. § 27 Abs. 38 UStG verweist für die Grenze auf den „Gesamtumsatz (§ 19 Absatz 2)“. § 19 Abs. 2 UStG definiert den Gesamtumsatz als die nach vereinnahmten Entgelten berechnete Summe der steuerbaren Umsätze. Und § 10 Abs. 1 Satz 2 UStG bestimmt, dass das Entgelt alles ist, was der Kunde zahlt, „jedoch abzüglich der für diese Leistung gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer“. Entgelt ohne Umsatzsteuer, also Gesamtumsatz ohne Umsatzsteuer, also: netto.
Wichtig für die Einordnung: Das ist die Antwort aus dem Gesetz, nicht aus einer Verlautbarung. Das Bundesfinanzministerium hat sich zu netto oder brutto nirgends geäußert — weder im Schreiben vom 15.10.2024 noch in dem vom 15.10.2025 noch auf der Fragen-und-Antworten-Seite. Wer eine ausdrückliche amtliche Klarstellung sucht, findet keine. Wer den Gesetzestext liest, findet eine eindeutige Antwort.
Im Heft steht dazu die Gegenprobe über § 20 UStG, die drei Stellen, an denen man sich verrechnet, ohne es zu merken — und der Satz, der am Ende zählt: Schätz die Zahl nicht selbst, und schließ nicht von deiner Zimmerzahl auf sie.
Aus Kapitel VII
Vier von neun Sätzen, die falsch sind
01
„Bei uns ist das erst 2028 relevant.“
2028 betrifft nur das Ausstellen. Die Empfangspflicht gilt seit dem 1. Januar 2025 und kennt keine Übergangsregelung.
02
„Wir sind zu klein, für uns gilt das nicht.“
Es gibt keine Ausnahme nach Betriebsgröße. Selbst Kleinunternehmer müssen E-Rechnungen empfangen können — befreit sind sie nur vom Ausstellen.
03
„Unsere Rechnungen sind meist unter 250 Euro, also egal.“
Die Grenze gilt pro Rechnung. Ab der zweiten oder dritten Nacht ist sie regelmäßig überschritten.
04
„PDF ist doch eine elektronische Rechnung.“
Seit dem 1. Januar 2025 nicht mehr.
Die übrigen fünf stehen im Heft, jeder mit der Fundstelle, die ihn widerlegt. Der neunte ist der unangenehmste: Er handelt davon, was auf Verbandsseiten zu diesem Thema steht.
Damit es klar ist
Ich bin Hinweisgeber, nicht Berater
Das Heft ist eine Zusammenstellung dessen, was im Gesetz und in den Schreiben des Bundesfinanzministeriums steht, sortiert nach den Fällen, die in einem Haus mit zehn bis fünfzig Zimmern vorkommen. Es ist keine Steuerberatung und keine Rechtsberatung und darf keine sein. Was allgemein gilt, steht in öffentlichen Quellen und lässt sich nachlesen — dafür ist das Heft da. Was für deinen Betrieb gilt, hängt an deinen Zahlen, deinen Verträgen und deiner Buchhaltung, und das kann nur jemand beantworten, der deine Bücher kennt. An jeder Stelle, an der die Antwort dort hängt, steht das im Text.
Hallo Herr Hoteldirektor
Der E-Rechnungs-Check
Welcher Stichtag für dein Haus gilt
- 5
- Schritte zu deinem Stichtag
- 9
- Sätze, die falsch sind
- 0
- Euro
Ausgabe 09 / 2026 · Rechtsstand 31.08.2026. Keine Steuer- und keine Rechtsberatung.
Der erste Schritt
Eine halbe Stunde. Danach weißt du, ob du eine Aufgabe hast.
Das Heft kommt sofort nach deiner Bestätigung ins Postfach — 23 Seiten als PDF, mit Rechtsstand auf der ersten Seite. Danach jeden Dienstagmorgen ein Brief.
Kostenlos, kein Spam, Abmeldung mit einem Klick.
Der Check beantwortet, was gilt. Wenn du danach weißt, dass bei dir etwas zu tun ist, gibt es dafür ein zweites Heft: „Die E-Rechnung, erledigt“ — neun Schritte mit Zeitangabe, sieben Musterformulierungen, einmal 39 Euro. Der Check bleibt vollständig; es ist nichts herausgenommen worden, damit du dort kaufst.
